Aktuelles aus Mackenrodt

Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes „Solarpark Mackenrodt"

in der Ortsgemeinde Mackenrodt

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. IS. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mackenrodt in öffentlicher Sitzung am 03.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes «Solarpark Mackenrodt" beschlossen hat. Die GAIA mbH, Projektiererin für erneuerbare Energien, plant in der Ortsgemeinde Mackenrodt die Errichtung eines Solarparks. Der geplante Solarpark ist ca. 3,66 ha groß. Das Plangebiet befindet sich östlich des Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Mackenrodt im Flur 8, Gemarkungsbereich „Auf Gewännchen".

Die Erschließung des Plangebietes ist über ortsgemeindeeigene Wirtschaftswege gewährleistet.

Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Die Bundesregierung verabschiedete mit dem „Osterpaket" im Frühjahr 2022 die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Ziel ist der beschleunigte und konsequente Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.

Gem. § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wird der Errichtung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien, wie folgt Vorrang eingeräumt:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden."

Die vorliegende Planung entspricht somit den energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen und -vorgaben des Bundes.

Durch die Errichtung des geplanten Solarparks wird ein aktiver Beitrag zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien im Landkreis Birkenfeld geleistet.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

 

Gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB kann ein vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist, wenn bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein Flächennutzungsplan fort gilt.

Im Hinblick auf den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen zum 01.01.2020 und dem damit einhergehenden Planungsbedürfnis für einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan kann der vorliegende Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB aufgestellt werden.

 

Der in Rede stehende Bebauungsplan bedarf jedoch, da er nicht aus dem gültigen Flächen-nutzungsplan entwickelt ist, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als höhere Verwaltungsbehörde (vgl. § 1 Nr. 2 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch - ZuVO nach BauGB -).

Die ungefähren Grenzen des Bereiches sind dem beigefügten Luftbild zu entnehmen.

östlich des Siedlungskörpers der Ortsgemeinde Mackenrodt im Flur 8, Gemarkungsbereich „Auf Gewännchen".

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

 

Mackenrodt, 06.05.2024

Reiner Mildenberger DS

(Ortsbürgermeister)

 

Mackenrodter Senioren unterwegs auf dem Rhein

 

Einundvierzig Senior*innen waren der Einladung des Mackenrodter Ortsgemeinderats zur diesjährigen Fahrt an den Rhein gefolgt und wurden von Ortsbürgermeister Reiner Mildenberger am Donnerstag, 14. September an der Bushaltestelle begrüßt. Von dort ging es zunächst nach Bacharach, wo man nach einem Stadtbummel mit einem Passagier-schiff bis nach Bingen flussaufwärts schipperte und bei schönstem Wetter die Aussichten genießen konnte. Der dort wartende Bus brachte die Teilnehmer nach Ingelheim, wo sie im „Brauhaus Goldener Engel“ einkehrten und erwartungsgemäß ausgezeichnet verköstigt wurden. In bester Stimmung begab man sich gegen 21:30 Uhr auf den Heimweg, voller Vorfreude auf die nächstjährige Veranstaltung.

 

P.K.

 

 Gestaltung der Titelseite: Ingeborg Lahr, Fotos: Karin Keßler

 

Es sind noch einige Exemplare der Festschrift erhältlich. Interessenten wenden sich bitte an OBgm. Reiner Mildenberger, Tel. 06781 35585.

 

 

Fotos von den Festveranstaltungen

Fotos: Karin Keßler

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Auf dem Streuobst-Erlebnispfad wurden Obstbäume für Neugeborene gepflanzt.

 

Der Ortsgemeinderat von Mackenrodt hatte vor einiger Zeit den Beschluss gefasst, für Neugeborene einen Obstbaum entlang des Streuobst-Erlebnispfad zu pflanzen. Nachdem heimische Sorten an Kirsch- Birnen- und Apfelbäumen zur Verfügung standen, fand in der vergangen Woche eine Pflanzaktion - unter Einhaltung der momentan gültigen Corona-Vorschriften - statt. Die Eltern wurden von Ortsbürgermeister Reiner Mildenberger und den Beigeordneten Johannes Look und Winfried Schuch unterstützt. Die Bäume werden mit dem Namen des Kindes, Geburtsdatum und der Obstsorte beschriftet. Die Eltern zeigten sich über die Aktion der Ortsgemeinde sehr erfreut.



    Lena                                                                Louisa

 

      Jonathan                                                                 und    Marie

 

     Hanne                                                            Fynn

 

      David                                                                                     Emma

 

Mila

Bücherschrank im Wartehäuschen

 

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass im Buswartehäuschen ein kleiner Bücherschrank mit Büchern zum Austauschen zur regen Nutzung bereitsteht.

Sie finden dort ein breites Bücherangebot. So sind da unter anderem Bücher von Autoren wie J.M. Simmel, Konsalik, Willi Heinrich, Günter Grass, Heinrich Böll, Klaus Kinski zu finden. Aber auch Sach- und Kinderbücher können dort ausgetauscht werden. Leihen Sie Bücher gegen eigene Bücher aus. Machen Sie regen Gebrauch davon.

 

Brunnenanlage kein Spielplatz

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Brunnenanlage kein Spielplatz ist, insbesondere kein Klettergarten. Leider werden die Mauern bestiegen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist und dabei auch Gefahren bestehen. Auch ist das Nachbargrundstück kein Spielplatz, sondern Privatgelände.

 

 

Freischneiden Verkehrsraum

 

Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Herrstein weist darauf hin, dass die in den Verkehrsraum hineinragenden Hecken, Sträucher, Äste, etc. soweit zurückzuschneiden sind, dass Passanten bzw. sonstige Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Straßenlaternen und Verkehrsschilder freizuschneiden.

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